Neustart im deutschen Familienrecht

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Die Bundesrepublik Deutschland benötigt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Nachtrennungsfamilien. Die Regelungen des bestehenden Familienrechts werden zunehmend von den betroffenen Müttern und Vätern als unzureichend oder als nicht mehr zeitgemäß empfunden.

Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) fordert alle Akteure dazu auf, gemeinsam Anstrengungen zu unternehmen zur Etablierung eines veritablen Neustarts im deutschen Familienrecht zur Schaffung des

modernsten Familienrechts in Europa

Es ist an der Zeit, die Vorgaben des Grundgesetzes nach Gleichberechtigung für Frauen und Männer sowie der Eltern untereinander vollumfänglich in positives Recht umzusetzen. Einzelne Veränderungen und minimale Korrekturen der aktuell herrschenden Rechtsvorgaben reichen nicht. Ein zeitgemäßes Familienrecht berücksichtigt folgende Prämissen:

  • Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für beide Eltern
  • den Grundsatz: „Beide Eltern betreuen – beide Eltern bezahlen”
  • den Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit eines jeden Elternteils.

Aktuell gilt: Verweigert der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, im familienrechtlichen Verfahren Kompromisse oder Kooperation, so gewinnt er. Das Ergebnis ist the winner takes it all. Sein / ihr Haushalt bekommt die Kinder und den Unterhalt zugesprochen. Der andere Elternteil wird hierarchisch abgewertet und zum Bezahl- oder Besuchs-Elternteil degradiert („Umgang“).

Die Auswirkungen des bestehenden Familienrechts sind bekannt:

  • 40 % Hartz IV-Anteil bei getrennt erziehenden Müttern
  • 40 % Kontaktabbrüche bei Kindern in Nachtrennungsfamilien
  • unzählige traumatisierte Väter.
  • exakte Zahlen über erweiterte Suizide sind nicht bekannt.

Es müssen Fehlanreize abgebaut und gleichzeitig Druck auf scheidungswillige Paare zur Steigerung ihrer Kompromissbereitschaft strukturell aufgebaut werden. Einzelne Veränderungen an der Oberfläche und minimale Korrekturen der aktuell herrschenden Rechtsvorgaben reichen nicht.

Hier die Stellungnahme (14 Seiten DIN A 4) als PDF zum Download:
Das modernste Familienrecht in Europa – IG-JMV – 20.11.2017.pdf (646.17KB)

Sprachregelungen:

Wünschenswert ist die Verwendung von Benennungen, die in jedem Falle den grundgesetzlich geschützten Ansatz von Gleichberechtigung zwischen den Nachtrennungseltern zum Ausdruck bringen:

  • Nachtrennungsfamilie statt „Alleinerziehende“
  • Getrennt erziehende Eltern statt „Alleinerziehende“
  • Kinder mit zwei Elternhäusern statt „Lebensmittelpunkt“
  • shared parenting / Doppelresidenz statt „Residenzmodell“
  • Betreuen des Kindes statt „Umgang“
  • Gleichberechtigtes Betreuen statt Hierarchisierung und Degradierung
  • Beide Betreuen – beide bezahlen statt „erhöhte Erwerbsobliegenheit“
  • Dynamische, individuelle Regelungen statt „Kontinuitätsprinzip“
  • Partnerschaftlichkeit statt „Das Kind gehört zur Mutter”
  • Gleiche Rechte für beide Eltern statt Asymmetrie zugunsten von Müttern
  • Das Kind verbringt den Alltag mit 

beiden Eltern statt „Kindeswohl“ (ist nicht definiert)

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