Eltern-Kind-Entfremdung und Bundesministerien

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IG-JMV fordert die Politik zu Maßnahmen zur Prävention von Eltern-Kind-Entfremdung auf

Die IG-JMV forderte in ihrem Schreiben vom 4. März 2020 die Bundesministerinnen der Justiz (Christine Lambrecht) und für Familie (Franziska Giffey) auf, Maßnahmen zu ergreifen zur Prävention von Eltern-Kind-Entfremdung.

Die Antworten aus den SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien stehen immer noch aus.

Verlässliche Zahlen existieren nicht – allenfalls Schätzungen. Es können jedoch ohne Bedenken Zahlen von 30 % bis 40 % entfremdeter Kinder in Nachtrennungsfamilien (mit vollständigem Kontaktabbruch zu einem Elternteil) angenommen werden (~ Allensbach-Studie 2018).

Einige westliche Länder erkannten diese Gefahr, reagierten und ergriffen seit 2001 Maßnahmen zur Prävention – zum Beispiel: Frankreich, Australien, Kalifornien…

Bedauerlicherweise ignorieren bis jetzt die zuständigen deutschen Bundesministerien der Justiz (BMJV) und für Familie (BMFSFJ) das Phänomen. Es ist an der Zeit, dieses Versäumnis zu korrigieren und ein konzertiertes interministerielles Maßnahmenbündel aus den Bereichen Familie, Justiz, Jugendhilfe, Inneres (Meldewesen), Soziales und Statistik (destatis) zu ergreifen.

Insbesondere fordert die IG-JMV dazu auf,

  • top down eine bundesweite Awareness-Kampagne zur Verhinderung von Eltern-Kind-Entfremdung durchzuführen (BMFSFJ).
  • die einstimmig verabschiedete Resolution 2079 des Europarats aus dem Jahre 2015 umzusetzen mit dem Ziel, das Wechselmodell (gleichberechtigtes Betreuen der Kinder) als bevorzugte Betreuungsform in Nachtrennungsfamilien festzuschreiben. (BMJV).
  • Änderungen im Melderecht zu veranlassen: Kinder müssen automatisch in beiden Haushalten der getrennt erziehenden Eltern gemeldet sein. Ein Vetorecht eines Elternteils ist auszuschließen (BMI und BMJV).
  • Änderungen in der statistischen Erfassung der getrennt erziehenden Eltern. Es müssen beide getrennten Eltern und ihre Haushalte von destatis erfasst werden. Bisher wird der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, diskriminiert: Er „existiert“ statistisch nicht (BMI und BMJV).
  • die „Schulbezirks-Regel“ (30-km-Regel) verbindlich einzuführen. Ein unauthorisierter Wegzug eines Elternteils mit dem Kind nach außerhalb des Schulbezirks muss automatisch den Verlust des Sorgerechts nach sich ziehen, wie in vielen westlichen Ländern seit Jahren bewährt (BMJV).
  • sämtliche staatlichen Kinder-bezogenen Leistungen für Nachtrennungsfamilien auf beide Haushalte zu verteilen – im Verhältnis der Betreuungsanteile (BMAS, BMFSFJ, BMFin).
  • konsequent strafrechtliche Sanktionen anzuwenden bei Wegzug eines Elternteils mit dem Kind ins Ausland (BMJV).
  • strafrechtliche Sanktionen einzuführen und anzuwenden bei Behinderungen und Vereitelungen des Umgangs (BMJV).
  • dafür zu sorgen, dass vor Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter prioritär die Betreuung durch den zweiten Elternteil geprüft wird (BMFSFJ).
  • im Falle von erlittener Eltern-Kind-Entfremdung Schadensersatzforderungen vom entfremdeten Elternteil gegenüber dem entfremdenden Elternteil geltend gemacht werden können (BMJV).
  • dafür zu sorgen, dass das „Ruheargument“ in familienrechtlichen Verfahren obsolet wird. „Ruhe für das Kind“ bedeutet in diesen Verfahren zumeist „Ruhe für den Täter / die Täterin“ (BMJV).

Das Schreiben der IG-JMV v. 01.04.2020 als PDF:

BMJV + BMFSFJ – Eltern-Kind-Entfremdung – IG-JMV – 04.03.2020.pdf (368.58KB)

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